Staatliche Förderung der zusätzlichen Private Altersvorsorge.
Mit der Riester und Rüruprente hat der Staat zwei Durchführungswege zur geförderten Privatvorsorge geschaffen. Beide bieten steuerliche Vorteile und bei der Riesterrente zahlt der Staat sogar etwas hinzu.
Der Steuerfreibetrag für Riester beträgt maximal 2.100.- pro Jahr, bzw. 4% des Bruttojahreseinkommens. Zusätzlich gibt es jährlich staatliche Zulagen für Erwachsene (154 Euro) und Kinder (bis zu 300 Euro).
Die Riesterrente rechnet sich extrem für gutverdienende Singels (über den Steuerfreibetrag), sowie für Familien mit Kindern (über die Zulagen).
Rürup / Basisrente
Der jährlich Maximalbeitrag für die Basisrente beträgt 20.000.- pro Jahr ! Wer diesen Freibetrag noch in 2008 voll ausschöpft, kann satte 13.200.- von der Steuer absetzen und dabei noch etwas für die Rente tun. Eine sehr breite Palette an Produkten steht hier zur Verfügung. Von klassisch über Hybrid, bis hin zu fondsgebundenen Produkten und britischen Versicherern ist alles möglich.
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