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Immobilien/Bau

 
 
 

Immobilienversicherung
Damit Ihnen das Wasser nicht bis zum Hals steht.
Nach Stürmen, Überschwemmungen oder Bränden springt die Immobilien-Versicherung der ein. Sie kommt nicht nur für den direkten Schaden auf, sondern deckt auch die Folgekosten und den Mietausfall.

Sie als Hauseigentümer müssen mit erheblichen Risiken rechnen: Bei Feuer, Leitungswasserschäden, Überschwemmungen, Sturm- und Hagelschäden können unwägbare Kosten auf Sie zukommen. Ausgaben, die Sie ohne ausreichende Vorsorge ruinieren können. Die Immobilienversicherung bietet Ihnen für solche Notfälle einen umfassenden und vollständigen Schutz. Ihr besonderer Vorteil: Die Leistungen lassen sich nach Ihren jeweiligen Bedürfnissen individuell zusammenstellen.


Bauleistung
Wenn Baugruben unter Wasser stehen und Handwerkern ein Fehler unterläuft.
Bauherren tragen die Kosten für alle Schäden auf der Baustelle.
Bauherren tragen ein hohes finanzielles Risiko, da sie für einen großen Teil der Schäden auf der Baustelle verantwortlich sind. Die Bauleistungsversicherung schützt vor zahlreichen Unwägbarkeiten. Angefangen von Schäden durch höhere Gewalt über Schäden aus Grund und Boden bis hin zur Fahrlässigkeit der Aufsicht.
Wer ein Haus baut, geht hohe finanzielle Risiken ein: Bauherren tragen die Kosten für alle Schäden auf der Baustelle. Diese Sorge nimmt Ihnen die Bauleistungsversicherung ab. Als Kaskoversicherung deckt sie alle unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen an bereits ausgeführten Bauleistungen oder am Baumaterial ab. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat. Gleichgültig ob der Bauherr selbst, das Bauunternehmen oder ein Handwerker der Schuldige ist, die Bauleistungsversicherung kommt für die Kosten auf. Sicherheit vom Beginn des Aushubs bis zur Schlüsselübergabe.


Die Haftpflichtversicherung für Bauherren
Wer ein Gebäude errichten lässt, muss sich zusätzlich versichern. Denn eine ungesicherte Baugrube kann teuer werden. Es sei denn, man hat mit der passenden Versicherung die nötigen Vorkehrungen getroffen.
Haftpflicht trifft jeden, der anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Das gilt auch für Bauherren. Sie haben grundsätzlich für alle Schäden geradezustehen, die Fremde auf der Baustelle erleiden. Als Bauherr sind Sie sogar für die Verkehrssicherung auf dem Baugrundstück verantwortlich, also beispielsweise für die ausreichende Absicherung gegen Stürze in eine Baugrube.

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